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Ausschreibung

 

 

 

 

 

 EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard

 

Tel.: ++43 / 5574 / 78 396

Mobil: ++43 / 664 / 340 28 45

Fax: ++43 / 5574 / 78 396-5

 


1.     Organisation

Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ wird von der Organisation

„Euroserie e.V.“,
Steußbergweg 2b,
A-6971 Hard,


ausgeschrieben.

 

2.     Status

Bei der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ handelt es sich um einen clubmeisterschaftsähnlichen Wettbewerb für offene zweisitzige Sportwagen (Prototypen) wie unter Punkt 5. angeführt.

Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ wird nach folgenden Sportgesetzen,
-beschlüssen und -bestimmungen, denen sich alle Bewerber und Fahrer mit Abgabe der Nennung unterwerfen, durchgeführt:
o  Internationales Automobil-Sportgesetz der FIA,
o  Vorliegendes Reglement und eventuelle Änderungen und Ergänzungen,
o  Ausschreibungen und eventuelle Durchführungsbestimmungen der Veranstalter der einzelnen Rennen gemäß deren ASN.

 

3.     Veranstaltungen

Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ besteht aus voraussichtlich 15 Rennen, die im Anhang angeführt sind.

 

4.     Richtlinien für die TeilnehmerInnen an Rennen zur

"Sports Car Challenge 2003"

4.1. Jede(r) BewerberIn die/der an einem „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Rennen teilnimmt – das gilt auch schon für das Training – unterwirft sich automatisch der vorliegenden „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Ausschreibung und erkennt diese somit ohne Einschränkungen in allen Punkten an.
4.2. Für die „Sports Car Challenge 2003“–Jahreswertung werden ausschließlich FahrerInnen gewertet, die die vorliegende Ausschreibung uneingeschränkt anerkennen.
 4.3. Die Anbringung von Werbeklebern auf Wettbewerbsfahrzeugen ist auf Anforderung der EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) oder des Veranstalters zu gestatten, falls damit die Finanzierung der Serie, oder auch eines einzelnen Rennens abgesichert oder besondere Vergünstigungen für Fahrer, erwirkt werden.
Dies gilt gegebenenfalls auch für Aufkleber der EUROSERIE–Organisation, die darauf hinweisen, dass die/der FahrerIn bzw. das Fahrzeug TeilnehmerIn der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ ist.

Diese Werbung muss in angemessener Größe sein und darf nicht gegen bestehende Sponsorverträge verstoßen.

Es sind folgende Werbeaufkleber vorgesehen: AVON (ca. 20x10 cm), BBS (ca. 20x10 cm)

4.4. Teilnahmeberechtigt an „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Rennen sind nur FahrerInnen/BewerberInnen, die im Besitz einer für das laufende Kalenderjahr gültigen internationalen EU-Lizenz – mindestens Grad C bzw. Juniorlizenz – sind.

4.5. Mit der Einschreibung in die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ (siehe Punkt 8.) entfällt die Nennpflicht für die Einzelveranstaltungen. Alle eingeschriebenen TeilnehmerInnen werden von der EUROSERIE–Organisation, soweit sie sich nicht bei dieser vorab schriftlich entschuldigen bzw. abmelden, automatisch für jedes Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ genannt („Blocknennung“) und unterwerfen sich damit auch den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstalter. Eine Kopie der Veranstaltungs-Ausschreibung ergeht vor der Veranstaltung zur Information an alle zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ eingeschriebenen TeilnehmerInnen.
Eine Nennung von BewerberIn oder FahrerIn direkt an den Veranstalter ist nicht möglich!

4.6. Die Nennungen bzw. Nenngeldzahlungen von GaststarterInnen zu Einzelveranstaltungen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ müssen an die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) direkt erfolgen. Eingeschriebene TeilnehmerInnen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ haben bei der Vergabe von Startplätzen generell Vorrang vor GaststarterInnen. Über die Annahme der Nennung von GaststarterInnen entscheidet ausschließlich die EUROSERIE–Organisation.

4.7. Doppelstarts:
Es ist nicht zulässig, dass ein(e) FahrerIn im Training auf mehreren Fahrzeugen trainiert, auch wenn sie der gleichen Wertungskategorie zugehören.

4.8. Die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) behält sich das Recht vor, Anmeldungen von FahrerInnen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ zurückzuweisen. Die Einschreibegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.


5.     Richtlinien fÜr die Rennfahrzeuge im Rahmen der Rennen zur "Sports Car Challenge 2003"

5.1. Zugelassene Fahrzeuge:
Bei den Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ sind folgende Fahrzeugkategorien zugelassen:

 

Sports Car Challenge

 

 

 

 

 

o       CN-Sportwagen gemäß gültigem
FIA-Reglement

max. 3.030 ccm

Mindestgewicht 600 kg

-        Ausnahme: das erste Übermaß (max. 3.030 ccm) wird erlaubt

 

 

 

 

 

o       CN+-Sportwagen

max. 3.000 ccm

Mindestgewicht 650 kg

-        Anmerkung: Ansaugtrakt bis Zylinderkopf freigestellt, ansonsten gemäß gültigem FIA-Reglement

 

 

 

 

 

o        C3 und ehemalige Gruppe 6 Fahrzeuge gemäß letztgültigem FIA-Reglement für diese Kategorie

max. 2.500 ccm

Mindestgewicht 640 kg

 

 

 

o       SR 1 und SR2, LMP 675/900,
WSC 700/900 sowie alle offenen Sportprototypen

gemäß gültigem
FIA-Reglement

gemäß gültigem
FIA-Reglement

 

 

 

o       CX-Sportprototypen

zweisitzige offene Rennwagen mit max. 8 Zylindern, die nicht in eine der angeführten Kategorien eingeordnet werden können.

Achtung! Turboaufladung ist in der Kategorie CX verboten!

bis 2.000 ccm

bis 3.000 ccm

bis 3.500 ccm

bis 4.000 ccm

über 4.000 ccm

Mindestgewicht 640 kg

Mindestgewicht 690 kg

Mindestgewicht 720 kg

Mindestgewicht 760 kg

Mindestgewicht 860 kg

 

 

 

Sports Car Challenge Ð Light

 

 

 

 

o       CN-Sportwagen gemäß gültigem
FIA-Reglement

max. 2.000 ccm

Mindestgewicht 520 kg

 

 

 

o       CN+-Sportwagen

max. 2.000 ccm

Mindestgewicht 550 kg

-        Anmerkung: Ansaugtrakt bis Zylinderkopf freigestellt, ansonsten gemäß gültigem FIA-Reglement

 

 

 

 

 

o       C3 und ehemalige Gruppe 6 Fahrzeuge gemäß letztgültigem FIA-Reglement für diese Kategorie

max. 2.000 ccm

Mindestgewicht 600 kg

 

 

 

o       CN+-Sportwagen mit 2-Ventil Motoren, ausschließlich Alfa Romeo V6 (bis auf Widerruf)

max. 3.000 ccm

Mindestgewicht 650 kg

-        Anmerkung: Ansaugtrakt bis Zylinderkopf freigestellt, ansonsten gemäß gültigem FIA-Reglement

 

 

 

 

 

o       Fahrzeuge der Kategorie Radical bzw. Westfield, oder andere offene zweisitzige Rennwagen mit Motorradmotoren

max. 1.300 ccm

Mindestgewicht 500 kg

-        gemäß deren aktuellen Reglements;

Voraussetzung: Sicherheitsvorschriften gem. FIA

 

 

 

 

 


5.2. Ergänzend zum gültigen technischen Reglement wird die Spezifikation/Ausführung der Getriebe freigestellt.

5.3. In der „SPORTS CAR CHALLENGE“ bzw. „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT“ ist die Verwendung von Verbundwerkstoffen (z.B. Kohlefaser) für Heckflügel und Karosserie freigestellt.

5.4. Reifen:
In der „SPORTS CAR CHALLENGE“ bzw. „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT“ wird die Verwendung von AVON-Rennreifen vorgeschrieben. Diese sind ausschließlich über die Firma HORAG oder ein von ihr bevollmächtigtes Unternehmen zu beziehen.
Fahrer die auf einem anderen Reifenfabrikat an den Start gehen, werden in der Punktewertung nicht berücksichtigt und können nur ausser Konkurrenz an der „SPORTS CAR CHALLENGE“ bzw. „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT“ teilnehmen.

5.5. Startnummern:
Die Vergabe von permanenten Startnummern für die Saison oder Startnummern für ein einzelnes Rennen erfolgt durch die EUROSERIE–Organisation.
Zur optischen Unterscheidung der Fahrzeuge der beiden Wertungskategorien werden alle Startnummern gemäß nachstehender Aufteilung vergeben:

Fahrzeuge „SPORTS CAR CHALLENGE“:          1 – 29
Fahrzeuge „SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“:    30 – 59

 

6.     Richtlinien fÜr Rennen zur "Sports Car Challenge 2003"

6.1. Bei „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Rennen starten die Fahrzeuge beider Wertungskategorien gemeinsam.

6.2. Anzahl der Rennläufe pro Veranstaltung:
Die Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ werden in einem Lauf ausgetragen, es besteht jedoch die Möglichkeit an einem Wochenende zwei Rennen auszutragen.

6.3. Renndistanz:
Die Renndistanz pro Rennlauf beträgt mindestens 35 Kilometer, maximal jedoch 80 Kilometer.

6.4. Training und Qualifikation/Zulassung zum Start:
Für „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Rennen sind folgende Trainingsläufe vorgesehen:

- Pro Rennlauf ist mindestens ein 20-minütiges gezeitetes Training vorgesehen, auf Grund dessen die Startaufstellung erfolgt. Werden zwei Rennläufe und nur ein Training gefahren, erfolgt die Startaufstellung für das zweite Rennen gemäß dem Zieleinlauf im ersten Rennen. Im ersten Rennen ausgeschiedene Fahrer können am zweiten Rennlauf teilnehmen und werden am Ende des Feldes, in der Reihenfolge ihres Ausscheidens (letzter Ausgeschiedener auf der besten Position), gereiht.
 
- Als Grundlage für die Qualifikation zum Rennen dient der Art. 17 der allgemeinen Bestimmungen für FIA-Wettbewerbe. Die Qualifikationszeiten sind abhängig von der jeweiligen Streckenlänge.

- Über die Zulassung von Fahrzeugen, die sich nicht qualifiziert haben, entscheidet der Rennleiter gemeinsam mit der EUROSERIE-Organisation im Einvernehmen mit den Sportkommissaren.

- Für den Fall, dass ein(e) FahrerIn keine Möglichkeit hatte sich im Training zu qualifizieren, kann diese(r) durchaus mit Zustimmung der Sportkommissare, nach Absolvierung von mindestens 3 Pflichtrunden, die auch ungezeitet sein können, zum Start zugelassen werden. Sie/Er muss dann aber aus der letzten Position der Startaufstellung starten.

6.5. Start:
- Der Start zu den Rennen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ erfolgt fliegend (Indy–Start).

- Zum Anlassen des Motors darf an allen Fahrzeugen vor den Boxen und am Vorstart Pressluft oder eine Fremdbatterie, die nach erfolgtem Anlassen entfernt werden kann, verwendet werden. Weiters ist bei Bedarf das Anschieben von Fahrzeugen erlaubt.

- Ein etwaiger Frühstart ist mit einer „Stop and Go“ Strafe zu ahnden. Wird die Strafe zu einem Zeitpunkt festgesetzt, zu dem ein Antritt der Strafe nicht mehr möglich ist, werden zur Gesamtfahrzeit 45 Sekunden addiert.

6.6. Rennablauf / Abbruch eines Rennens:
- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall etc. innerhalb der ersten zwei Runden des Rennens abgebrochen, wird der Start für ungültig erklärt und über die verbleibende Renndistanz neu gestartet. Basis für die Anzahl der zu vergebenden Punkte ist die Anzahl der zur Einführungsrunde zum Neustart angetretenen TeilnehmerInnen.

- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall etc. nach mehr als zwei Runden des Rennens, aber vor Erreichen von 70% der vorgeschriebenen Renndistanz, abgebrochen, so wird eine Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
Auf Basis dieser Wertung erfolgt ein erneuter Start über die verbleibende Rundenanzahl bis zur ursprünglichen Gesamtdistanz. Die Punktevergabe erfolgt auf Grund der Anzahl der StarterInnen beim ersten Startvorgang.

- Sollten zum Zeitpunkt des Abbruches eines Rennens mehr als 70% der Gesamtdistanz absolviert sein, so gilt das Rennen als beendet und es wird die Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
 
- Start bei Regen:
Ein „Regenrennen“ wird durch das Zeigen des Schildes „wet-race“ angekündigt. Der Rennleiter entscheidet, ob ein Rennen als Regenrennen bezeichnet wird. Das Rennen geht über die volle Distanz.

6.7. Siegerehrung der „Sports Car Challenge 2003“–Rennen:
- Nach der Zieldurchfahrt werden am Siegespodest die drei Erstplazierten beider Kategorien geehrt.
 

 

7.     Preisgelder

7.1. Die EUROSERIE–Organisation schreibt kein Mindestpreisgeld aus. Etwaige Sach- oder Geldpreise werden nach Verfügbarkeit am Saisonabschluss im Rahmen der Siegerehrung vergeben.

7.2. Preisgeld Anspruch:
Für alle etwaigen, unter Punkt 7.1 fallenden, Sach- oder Geldpreise sind alle TeilnehmerInnen an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ bezugsberechtigt.

7.3. Etwaige Sach- und/oder Geldpreise müssen von den TeilnehmerInnen im Rahmen der Saisonsiegerehrung persönlich übernommen werden, ansonsten verfallen sie zugunsten des Veranstalters.

 

8.     Nennungen zur "Sports Car Challenge 2003"

8.1. Nennungen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ müssen mit dem beiliegenden Formular bis spätestens 25. März 2003 an die EUROSERIE–Organisation (siehe Punkt 1.) erfolgen. Nennungen ohne Einzahlung der Einschreibegebühr werden nicht angenommen!

8.2. Die Einschreibegebühr für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ in der Höhe von
€ 3.800,-- ist bis spätestens 25. März 2003 auf das Konto der EUROSERIE–Organisation, Kto.Nr. 171001850 bei der Vorarlberger Volksbank, BLZ 45710, einzuzahlen. Nenngeldzahlungen nach dem 25. März 2003 (Datum auf der Überweisung) werden mit 10% beaufschlagt, d.h. in diesem Fall beträgt das Nenngeld €  4.180,--.
In diesem Betrag sind bereits die Nenngelder zu allen Wertungsläufen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ enthalten.

8.3. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen, oder weniger durchgeführten Veranstaltungen, gleich aus welchen Gründen, erfolgt keine, auch nur anteilige, Rückerstattung des Nenngeldes.
 
8.4. Das Nenngeld für Gaststarter, d.h. alle FahrerInnen, die nicht wie in Punkt 8.1. bzw. 8.2. beschrieben, offiziell in die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ eingeschrieben sind, beträgt € 700,-- pro Rennwochenende bzw. Veranstaltung.

 

9.     „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–JAHRESWERTUNG

9.1. Wertung:
Die Punktezuteilung erfolgt sowohl in der „SPORTS CAR CHALLENGE“, als auch in der „SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“.

Die Punktevergabe erfolgt an alle FahrerInnen – unabhängig davon ob sie zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ eingeschrieben sind oder nicht – die die Einführungsrunde zum offiziellen Rennen aufgenommen haben (siehe auch Pkt. 6.6.).

Punkte werden nur an solche FahrerInnen zugeteilt, die mindestens 70% der Sollstrecke (= Gesamtdistanz eines Laufes) absolviert haben.

9.2. Gesamtwertung:
Die Punktevergabe erfolgt in beiden Wertungskategorien nach folgendem System:

  1. Platz    20 Punkte                11. Platz      7 Punkte
  2. Platz    17 Punkte                12. Platz      6 Punkte
  3. Platz    15 Punkte                13. Platz      5 Punkte
  4. Platz    14 Punkte                14. Platz      4 Punkte
  5. Platz    13 Punkte                15. Platz      3 Punkte
  6. Platz    12 Punkte                16. Platz      2 Punkte
  7. Platz    11 Punkte                17. Platz      1 Punkt
  8. Platz    10 Punkte
  9. Platz      9 Punkte
10. Platz      8 Punkte

9.3. Wertung:
Es gibt eine Hauptwertung und zwei Divisionswertungen nach folgenden Kriterien:

„SPORTS CAR CHALLENGE 2003 - GESAMTSIEGER“:
Die/Der punktebeste FahrerIn aus beiden Wertungskategorien gemeinsam erhält am Saisonende den Preis für den

„SPORTS CAR CHALLENGE 2003 – CHAMPION“.
 
„SPORTS CAR CHALLENGE - DIVISIONSSIEGER“:
Die/Der punktebeste FahrerIn dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält am Saisonende den Preis für den

„SPORTS CAR CHALLENGE 2003 – DIVISIONSSIEGER“.

„SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT - DIVISIONSSIEGER“:
Die/Der punktebeste FahrerIn dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält am Saisonende den Preis für den

„SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT 2003 – DIVISIONSSIEGER“.

9.4. Juniorwertung:
In der „Sports Car Challenge – Light“ wird eine eigene Subwertung für JuniorInnen vorgenommen („Sports Car Challenge 2003“-Juniorcup). Punkte- bzw. preisberechtigt sind nur FahrerInnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben und beim Saisonfinale jünger als 21 Jahre sind. Des weiteren sind ausschließlich die von der Firma PRC standardisiert angebotenen Fahrzeuge in dieser Wertungskategorie zugelassen.

Die/Der punktebeste TeilnehmerIn aus dieser Wertungskategorie erhält den Preis für den

„SPORTS CAR CHALLENGE 2003 – JUNIORCUPSIEGER“.

9.5. Streichresultate:
Kommen alle Veranstaltungen bzw. alle 15 Wertungsläufe zur Austragung, gibt es in beiden Wertungskategorien 2 Streichresultate. Am Saisonende werden je TeilnehmerIn die beiden schlechtesten Ergebnisse (Zielankünfte bzw. Ausfälle) oder Nichtteilnahmen gestrichen.
Reduziert sich die Anzahl der Veranstaltungen / Rennen, wird in der Endwertung nur 1 Streichresultat berücksichtigt.

9.6. Bei Punktegleichheit („ex aequo“) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiterer Plazierungen in den zur Meisterschaft zählenden Veranstaltungen.

9.7. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Saison die Ehrung in besonderer Form durchzuführen. Die Teilnahme der zu Ehrenden ist Pflicht.

 

10.       Besondere Bestimmungen

10.1. Bestrafungen:
Die EUROSERIE–Organisation ist berechtigt Bestrafungen in Form von Bußgeldern für die Nichtteilnahme von FahrerInnen bei Fahrerbesprechungen in der Höhe von
€ 110,-- vorzunehmen.

Bei fahrlässigen und/oder unsportlichen Manövern, wie dem „Abschuss“ von anderen TeilnehmerInnen, hat der Organisator gemeinsam mit den Sportkommissaren und der Rennleitung die Möglichkeit, Ausschlüsse von einem oder mehreren Rennen bzw. der Serie generell auszusprechen.
Davon unberührt bleiben mögliche weitere Schritte durch die jeweilige Sporthoheit (DMSB, OSK usw.) gegen undisziplinierte FahrerInnen.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass ein entsprechender Respekt gegenüber Mensch und Material gewährleistet wird, zumal die Sports Car Challenge eine Serie für engagierte PrivatfahrerInnen ist und primär Freude am Motorsport bieten soll und nicht durch überzogene Manöver die Kosten explodieren sollen.

10.2. Reglementauslegung:
Sollten über das Reglement bzw. darüber hinaus Unklarheiten oder offene Fragen bestehen, so werden diese vom EUROSERIE–Vorstand entschieden. Sollten sich im Verlauf der Saison wichtige Gründe ergeben, die eine Änderung dieses Reglements erforderlich machen, so ist dies der EUROSERIE–Organisation kurzfristig möglich.

10.3. Proteste:
Es gelten die Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes.

10.4. Ausnahmen vom vorliegenden Reglement für einzelne Veranstaltungen sind nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit der EUROSERIE–Organisation möglich. Sie sollten aber bereits im endgültigen Terminkalender der „SPORTS CAR CHALLENGE“ vermerkt sein.

10.5. Alle nicht im Reglement angeführten bzw. geregelten Punkte werden entsprechend dem gültigen FIA-Reglement gehandhabt!

 

11.       Versicherung und Haftungsausschluss

Jede(r) TeilnehmerIn nimmt auf eigene Verantwortung und Gefahr an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ teil. Die Organisation lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden gegenüber Funktionären, BewerberInnen, FahrerInnen, Helfern und Dritten ausdrücklich ab. Entsprechende Versicherungen sind seitens der oben erwähnten selbst sicherzustellen.

BewerberIn und FahrerIn erklären mit der Abgabe ihrer Nennung, generell und allen unmittelbar oder indirekt involvierten Personen und Organisationen gegenüber, den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.